Vollstationäre Pflege
Goetsche
Goetschehof
Seniorenzentrum

Qualität

Qualität und Qualitätssicherung sind Bestandteil unseres Pflegekonzeptes. Wir unterliegen regelmäßigen Prüfungen durch Behörden und den MDK Sachsen-Anhalt e.V.

Diese Audits bewerten die Qualität unserer Pflegeeinrichtung nach verschiedensten Kriterien. Die Ergebnisse werden im Qualitätsprüfbericht und im Transparenzbericht erfasst. Detaillierte Informationen über unsere Pflegeeinrichtung finden Sie unter folgenden Links.

MDK Prüfung     

Qualitätsbericht

Vollstationäre Pflege im Seniorenzentrum Götschehof

Die durch uns zu erbringenden Leistungen richten sich nach Art, Inhalt sowie Umfang nach dem Versorgungsvertrag des Heimes gemäß §§ 72, 73 Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) und dem Rahmenvertrag gemäß § 75 SGB XI in der jeweils gültigen Fassung. Die Leistungen, die gemäß dem Rahmen- bzw. Versorgungsvertrag erbracht werden, sind Regelleistungen, die mit dem täglichen Heimentgelt abgegolten werden. Sie gelten für alle Bewohner und beinhalten Leistungen der Unterkunft, der Verpflegung sowie der Pflege und Betreuung.

Unterkunft

Die Leistungen hinsichtlich Unterkunft umfassen die Überlassung der Unterkunft, deren Reinigung sowie die Bereitstellung von Bettwäsche, Handtücher und Lagerungshilfen. Die Reinigung der Wäsche wird ebenfalls übernommen, sofern die Wäsche hinreichend mit dem Namen gekennzeichnet wurde und maschinenwaschbar ist.

Verpflegung

Der Bewohner erhält eine Vollverpflegung. Diese umfasst 5 Mahlzeiten. Getränke werden zu jeder Mahlzeit ausgeschenkt. Im Aufenthaltsraum stehen auch jederzeit verschiedene Getränke zur Verfügung. Besondere Bedürfnisse wie z. B. Schonkost oder zusätzliche Mahlzeiten werden berücksichtigt. Speiseplan-Beispiel für unser Mittagessen.

Allgemeine Pflege- und Betreuungsleistungen

Der Umfang der Pflege- und Betreuungsleistungen richtet sich nach dem individuellen Bedarf des Bewohners. Zu diesen Leistungen gehören Hilfen bei der Körperpflege, der Nahrungsaufnahme, der Mobilität, die Durchführung der vom behandelnden Arzt zur Behandlung und Linderung angeordneten Maßnahmen, Hilfe bei der persönlichen Lebensführung sowie Leistungen der sozialen Betreuung.

Zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 87b SGB XI

Neben den vorgenannten Leistungen hält unsere Pflegeeinrichtung ein zusätzliches Betreuungsangebot für Pflegebedürftige mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz gemäß § 87 b Abs. 1 SGB XI vor. Dieses Angebot umfasst sowohl Betreuungs- als auch Aktivierungsleistungen.

Soweit bei einem Bewohner der zusätzliche Bedarf durch seine Pflegekasse oder den MDK bestätigt wurde, hat dieser gegenüber dem Heimträger Anspruch auf Nutzung dieses Angebots. Die Betreuungsleistungen werden durch zusätzliches Personal sichergestellt, welches ausschließlich über die Pflegeversicherung finanziert wird. Sollte eine Vereinbarung gemäß § 87 b SGB XI zwischen den Pflegekassen bzw. den privaten Pflegeversicherungen und dem Heimträger zukünftig nicht mehr bestehen, behält sich der Heimträger vor, das zusätzliche Betreuungsangebot nicht mehr zu erbringen.